Kurzzeitpflege.
Vertretung für Familienhelfer
Sie haben einen lieben Verwandten, der Sie zu Hause pflegt? Wir freuen uns, dass Sie so gut versorgt sind. Aber auch Ihre helfende Hand kann leider nicht immer für Sie da sein. Zum Beispiel wenn Ihre Familie einmal Urlaub braucht. Oder Ihr Pfleger selber krank wird und vielleicht sogar ins Krankenhaus muss. Gut, dass wir für diese Fälle Hilfe anbieten!
Nutzen Sie unsere Kurzzeitpflege!
Wenn Sie für kurze Zeit Hilfe brauchen, können Sie bei uns im Heinrich-Haus wohnen. Hier kümmern wir uns dann so lange um Sie, bis Ihr Angehöriger wieder für Sie da sein kann. Wir können natürlich Ihre Familie nicht ersetzen. Aber wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.
Hilfe nach dem Krankenhaus
Sie waren im Krankenhaus und brauchen danach noch eine Zeit lang Hilfe? Auch dann haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Wer kann Kurzzeitpflege bekommen?
Kurzzeitpflege ist für junge und alte Menschen da. Pro Jahr dürfen Sie vier Wochen Kurzzeitpflege nutzen.
Haben Sie Fragen zur Kurzzeitpflege? Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Sie!







